Rasenmähen ist nicht nur eine wichtige Pflegemaßnahme für den Rasen, sondern kann auch sehr entspannend sein. Aber es darf nicht zu jeder Zeit Rasen gemäht werden. Wir klären über die wichtigsten Bestimmungen auf.
- Die gesetzliche Grundlage
- Die wichtigsten Regeln
- Besondere Regeln
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Gesetzlich geregelt
Wie so vieles in Deutschland geregelt ist, gibt es auch Bestimmungen rund um das Rasenmähen. Niedergeschrieben sind diese Bestimmungen in der 32.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beziehungsweise in der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImschV). Grundsätzlich sind diese Gesetze auch gut, da sie auf ein rücksichtsvolles Miteinander abzielen und gerade ältere Geräte oder solche, die mit einem Benzinmotor betrieben werden, erheblichen Lärm erzeugen können.
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Die wichtigsten Regeln
Grundsätzlich gilt, dass an allen Sonn- und Feiertagen nicht gemäht werden darf. Zudem ist eine Mittagsruhe in der Zeit von 13 bis 15 Uhr an allen Werktagen einzuhalten. Der Samstag ist dabei eingeschlossen. Nach 20 Uhr darf an diesen Tagen auch nicht mehr gemäht werden, und auch vor 9 Uhr am Morgen sollte der Rasenmäher nicht angeworfen werden.
Besondere Regeln
Ausnahmen gibt es aber für leise und akkubetriebene Rasenmäher, die das EU-Umweltzeichen tragen dürfen. Sie können werktags durchgängig von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.
Besondere Regeln gelten darüber hinaus auch für den Rasenmähroboter. Moderne Geräte besitzen eine gesetzliche festgelegte Obergrenze von 59 Dezibel, müssen also leise arbeiten. Außerdem unterliegen sie nicht der Geräte- und Lärmschutzverordnung. Es gibt also für sie keine generellen Betriebseinschränkungen. Sie können also auch sonntags, an Feiertagen oder in der Nacht betrieben werden. Über allem steht aber, dass die Nacht- und Sonntagsruhe nicht gestört werden darf. Fährt ein Rasenmähroboter etwa immer unter einem Schlafzimmerfenster des Nachbarns hin und her, kann auch dieser des Nachts sich gestört fühlen. Kommt es zur Anzeige, muss ein Gericht darüber entscheiden, ob eine Lärmbelästigung vorliegt oder nicht.
Regionale Unterschiede
Die oben genannten Uhrzeiten sind aber nicht immer verbindlich, denn die Landkreise und Städte können über die Zeitfenster selbst bestimmen. So gibt es immer wieder auch Sonderregelungen für Mischgebiete, also in solchen, in den auch Industrie ansässig ist. Wer sich unsicher ist, der sollte sich am besten in seinem zuständigen Bürger- oder Gemeindebüro beziehungsweise im Stadtamt erkundigen.
Strafen?
Wer sich nicht an die Regelungen hält und dabei ertappt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Vorgesehen sind Strafen bis zu 50.000 Euro. Grundsätzlich werden solche aberwitzigen Summen aber nicht bei einmaligen Vergehen erhoben. Wenn Nachbarn sich belästigt fühlen sollten, sollten sie immer besser erst einmal mit dem Lärmverursacher sprechen, anstatt gleich eine Anzeige zu erstatten. Dies förderte eine intakte Nachbarschaft und schont die Nerven auf beiden Seiten.
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