Grillen auf dem Balkon: Was für die Ausführenden in der Regel wunderbar ist, kommt bei den Nachbarn nicht immer so gut an – nicht jedem gefällt der Geruch der von Bratwurst und Kotelett, etwa, wenn er auf dem Nachbarbalkon sitzt und in Ruhe lesen will. Aber was ist eigentlich erlaubt, was darf man und was nicht? Wir fassen zusammen.
- Die gesetzliche Lage
- In den Mietvertrag schauen
- Rücksicht nehmen
Keine Produkte gefunden.
Grundsätzlich nicht verboten
Die gute Nachricht für alle Grillfreunde: Das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nicht verboten – aber natürlich gibt es Einschränkungen. Vor allem gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Das Grillvergnügen sollte Nachbarn und andere Anwohner nicht einschränken. Leider passiert das oft genug, so dass die Auseinandersetzungen nicht selten vor Gericht enden. Insbesondere die Rauchentwicklung beim Grillen löst immer wieder Nachbarschaftstreits aus. Hier sollte man sich absprechen und aufeinander zugehen, damit es nicht eskaliert. Denn das Grillen auf dem Balkon ist zwar nicht verboten, andererseits gibt es aber auch kein „Recht aufs Grillen“, das gesetzlich festgeschrieben wäre.
Keine Produkte gefunden.
Auf Mietvertrag achten
Wenn Ihnen im Mietvertrag das Grillen untersagt wird, sieht die Sache anders aus – dann haben Sie sich daran zu halten. Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die zur Abmahnung und schlimmstenfalls sogar zur Kündigung der Wohnung führen kann. Das Grillen auf dem Balkon sollte entsprechend auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Hinsichtlich einer Eigentumswohnung gelten grundsätzlich genaue Vorschriften – basierend auf dem geltenden Wohneigentumsgesetz kann das Grillen mit Holzkohle oder mittels Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon, auf der Terrasse oder auch im Garten auch in Anlagen mit Eigentumswohnungen nur mit Einschränkungen gestattet sein. Verbote seien ebenfalls unter Umständen möglich, teilt der Deutsche Mieter-Bund mit.
Es ist untersagt, wenn…
Das Grillen auf dem Balkon ist untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Rauchschwaden oder Funken in die Wohnungen der Nachbarn ziehen – die Sicherheit ist oberstes Gebot. Eine Feuerstelle auf dem Balkon ohne Grill ist nicht erlaubt, offenes Feuer gilt es zu vermeiden. Wann und wo genau das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten ist, kann durch Vorschriften, die Zeit und Ort betreffen, auch bei Eigentumswohnungen reglementiert sein. Bisweilen gibt es in Anlehnung an allgemeine Ruhezeiten ein Grillverbot zwischen 13 und 15 Uhr oder von 17 und 22 Uhr.
Holzkohle oder Gas?
Oft gibt es in den Mietverträgen Einschränkungen, gerade wenn es sich um Holzkohle handelt – denn beim Holzkohlegrill geht es eben nicht ohne Rauch. Wenn Balkon-Böden mit Holzleisten ausgestattet sind, gibt es eine weitere Gefahrenquelle. Besser sieht es zumeist beim Gasgrill aus: Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, darf grundsätzlich auf seiner Terrasse oder dem Balkon einen Gasgrill verwenden, um Fleisch und anderes Grillgut zuzubereiten. Für Eigentümer und Mieter gilt in diesem Fall das Gleiche. In der Regel bietet ein mit Gas betriebener Grill auch eher selten Anlass zu Beschwerden, da der Qualm – wenn überhaupt – doch sehr reduziert ist.
Auf Lärmentwicklung achten
Oft geht das Grillen auf dem Balkon mit einer größeren Lärmentwicklungen einher, etwa, wenn das Grillen zu einer größeren Party gehört. Hier sollten sich die Gastgeber schon im Vorfeld mit der vor Ort geltenden Lärmschutzverordnung vertraut machen – und diese auch gegenüber den Gästen durchsetzen, auch wenn dies nicht immer ganz einfach ist. Das kann zum Beispiel die Nachtruhe ab 22 Uhr betreffen. Wer länger feiern will, muss vom Balkon in die Wohnung umziehen.
Präzedenzfälle
In Essen hat das Landgericht im Jahre 2001 den Tatbestand „Mehrfaches Grillen auf dem Balkon entgegen der Hausordnung“ verhandelt. Heraus kam, dass dem Mieter der Mietvertrag gekündigt werden durfte, auch musste er die Kosten des Rechtsstreits tragen. In Gießen musste ein Angeklagter in Jahre 2012 die Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von 1122 Euro tragen, nachdem ein in Brand geratener Kohlesack beim Grillen auf dem Balkon für einen Feuerwehreinsatz gesorgt hatte.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Sumpfbeet – Standort für wechselfeuchte Pflanzen
Sind biologische Pflanzenschutzmittel unbedenklich?
Verbrauchte Erde – wohin damit?
Keine Produkte gefunden.
Keine Produkte gefunden.
Spendieren Sie uns einen Kaffee!
Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, bitten wir Sie, uns mit einem kleinen finanziellen Beitrag zu unterstützen. Ein Kaffee kostet einen Euro. Achtung: Da wir kein Verein sind, können wir keine Spendenquittung ausstellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.