Sie haben das Balkongitter neu gestrichen oder den Zaun? Prima! Bevor Sie sich allerdings so richtig entspannen und das Glücksgefühl einer erledigten Aufgabe zulassen, sollten Sie noch eines tun: Die leeren Farbeimer entsorgen! Wir zeigen, wie Sie das richtig machen!
- Die wichtigsten Fakten
- So wird es gemacht
- Wann muss die Farbe spätestens weg?
Allgemeines
Das Entsorgen von alten Farben, Farbresten und Farbeimern ist nämlich gar nicht so einfach. Die dabei dominierende Frage lautet meistens: Was gehört wohin? Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass Farben in den meisten Fällen sogenannte Gefahrstoffe aufweisen. Speziell Farbpigmente in Farben und Lacken sind oftmals aus Schwermetallen hergestellt, und auch synthetische Lösungsmittel sind keine Seltenheit. Damit stellen alte Farben fast immer ein Umweltrisiko dar. Wir haben diverse Farbabfälle im Folgenden in Gruppen zusammengefasst.
Wann muss die alte Farbe spätestens weg?
Die Entsorgung alter Farbeimer und nicht mehr benötigter Farbreste passiert am besten sofort; wenn das nicht klappt, ist sies spätestens dann angebracht, wenn diese nicht mehr zum Streichen, Sprühen oder Lackieren zu gebrauchen ist – zu merken ist dies an einem auffallend üblen Geruch oder auch daran, dass die Farbe vertrocknet ist.
Entsorgung der Farbeimer
Besonders lästig sind Lack- und Farbeimer, vor allem, wenn sie nicht sofort entsorgt wurden; denn sie sind sperrig und nehmen viel Platz weg. In der Regel bestehen sie aus Kunststoff, bisweilen auch aus Metall. Wenn Sie mit dem Grünen Punkt des dualen Systems versehen sind, sollten Sie diesen Müll über den gelben Sack beziehungsweise die gelbe Tonne entsorgen. Allerdings gibt es ein dickes „Aber“ dabei: Die Voraussetzung für diese Art der Entsorgung ist nämlich, dass sich nur geringfügig Farbe darin befinden darf; und die, die sich darin befindet, muss zudem komplett getrocknet sein. Der Begriff geringfügig ist dahingehend definiert, dass der Eimer vollständig entleert sein muss und lediglich an den Wänden und der Bodenoberfläche dünne, getrocknete Farbreste aufweisen darf. Alles andere muss vor der Entsorgung im gelben Sack entfernt werden.
Entsorgung getrockneter Farben
Getrocknete Farbreste sind am einfachsten zu entsorgen – nämlich schlicht über den Hausmüll. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Farbe wirklich trocken ist – andernfalls müssen Sie noch einmal „nacharbeiten“. Farbreste, wie sie zum Beispiel beim Abspachteln von Wänden herunterfallen oder sich aus einem Eimer lösen, zählen ebenso dazu; des Weiteren auch alte Farbpinsel und Farbrollen, die Farbverkrustungen ausweisen. Wenn alte Farben allerdings noch zähflüssig sind, gelten diese nicht als getrocknet. Entsprechend dürfen sie auch nicht im Restmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für Farben, die in einer größeren Menge im Eimer festgetrocknet sind. Dann sind sie zusammen mit diesem wegzuwerfen sind (siehe Kapitel Entsorgung der Farbeimer). Alte Farben, die an herunter gezogenen Tapeten haften, dürfen ebenfalls im Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgung flüssiger Farben
Bei der Entsorgung von flüssiger Farbe verhält es sich naturgemäß anders als bei getrockneten Farbresten. Die Gefahr ist ebenso offensichtlich wie nachvollziehbar: Wenn die Farben unsachgemäß entsorgt, sprich, in den Hausmüll geworfen werden, können sie auslaufen und in die Umwelt gelangen. Daher gilt hier die Sondermüll- und Schadstoff-Entsorgung, wobei es auch keine Rolle spielt, „wie“ flüssig oder zähflüssig die Farbe nun genau ist. Konkreter: Alles, was nicht aufgrund der Trockenheit „zerbröselt“, wird als flüssige Konsistenz gewertet und fällt damit unter die gesetzlich vorgeschriebene Schadstoff- und Sondermüll-Regelung. Folgende Abgabestellen für alte Farben und Farbeimer gibt es:
Den Wertstoffhof (der gegebenenfalls gebührenpflichtig ist), den Recyclinghof (hier sollten Sie vorher nachfragen, ob Sonder-/Schadstoffmüll angenommen wird) sowie die
Mobile Schadstoff-Abholung (die in vielen Kommunen regelmäßig unterwegs, aber teilweise auch gebührenpflichtig ist). Auch die Händler, bei dem die Farben zuvor gekauft wurden, nehmen die alten Farben meistens gratis zurück und entsorgen sie dann fachgerecht auf eigene Kosten.
Entsorgung von Farbdosen
Farbdosen, die einen „Grünen Punkt“ aufweisen, dürfen wie Farbeimer nur dann im gelben Sack oder in der gelben Tonne entsorgt werden, wenn sie vollständig leer sind. Sollten Farbreste vorhanden sein, gehören die Sprühdosen ebenfalls in den Schadstoff-/Sondermüll.
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