Das Froschkonzert
Frösche in einem Teich sind ein herrlicher Anblick, und auch das Quaken von ein paar Tieren ist schön anzuhören. Doch kommt eine ganze Horde Frösche zu einem Konzert zusammen, kann dies schon zu einer richtigen Lärmbelästigung werden und nicht nur den Gartenbesitzer, sondern auch die Nachbarn fühlen sich des nachts gestört.
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Doch gegen den Lärm können gestörte Nachbarn nichts unternehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 82/91) ausdrücklich festgestellt. Im Vordergrund steht eindeutig der Artenschutz, der nicht nur für natürliche Gewässer, sondern auch für privat angelegte Teiche oder Bäche gilt. Geregelt wird der Schutz der Frösche durch Paragraph 44 Bundesnaturschutzgesetz. Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch, ob die Frösche von selbst eingewandert oder von dem Gewässerbesitzer eingesetzt worden sind. Es ist sowohl verboten, Tiere einzufangen, zu töten oder auch an einen anderen Ort zu transportieren. Und auch Froschlaich darf nicht entfernt werden. Ausnahmeregelung werden nur in absoluten Härtefällen genehmigt.
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Der Hahnenschrei in der Frühe
Ähnlichen Ärger kann es mit einem Hahn geben, der morgens um drei Uhr in der Frühe anfängt zu krähen. Zu diesem Thema hat es schon einige Urteile von Gerichten gegeben. Grundsätzlich gilt, dass ein Hahn auf einem landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstück toleriert werden muss. Dieser Umstand muss von den Nachbarn als ortsüblich hingenommen werden. Wie das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Urteil einmal festhielt, gilt dies selbstverständlich auch für Sonn- und Feiertage. Anders sieht es aus, wenn ein Gartenbesitzer Hühner samt Hahn bei sich neu ansiedelt. Und das vielleicht auch noch in einem dicht besiedelten städtischen Gebiet. Dort haben sich verschiedene Gerichte in der Vergangenheit oft auf die Seite von lärmgeplagten Nachbarn geschlagen und in ihren Urteilen ein Abstellen des Hahnengeschreis – zumindest zu bestimmten Zeiten – gefordert. Als grundsätzliche Faustregel gilt, dass Hähne nicht in der Zeit von 19 Uhr abends bis morgens um acht draußen krähen dürfen. Da die Tiere bekanntlich keine Uhr lesen können, hilft nur, den Hahn über Nacht in einem schalldichten Stall unterzubringen.
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