Für viele Menschen gibt es kaum etwas Schöneres als ein kleines Feuerchen im Garten – ob in Form einer Feuerschale oder als Lagerfeuer. Die Vorstellung, um ein Lagerfeuer herum zu sitzen, Musik zu hören, etwas zu essen, eventuell selbst Gitarre zu spielen ist für viele der Inbegriff von schönen, romantischen Abenden. Allerdings gibt es auch sehr viel zu beachten, wenn Feuer im Spiel ist: Was darf man, was nicht? Wir geben einen Überblick!
- Die wichtigsten Regeln
- Wann drohen Bußgelder?
- Diese Möglichkeiten für ein Feuer gibt es
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Allgemeine Regeln
Generell gilt, dass Sie alle baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften einhalten müssen, wenn Sie eine feste Feuerstelle einrichten oder auch nur ein Lagerfeuer machen wollen. Je nach Bundesland sind die Regelungen allerdings sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt bei Ihrer Gemeinde (oder Ihrer Stadt), bevor Sie ein Feuer in Ihrem Garten entfachen. Das gilt übrigens auch für das Verbrennen von Gartenabfällen. Grundsätzlich gilt außerdem: Zünden Sie bei länger andauernder Trockenheit keinesfalls ein Feuer an, zu hoch ist die Gefahr, dass durch Funken ein Brand entsteht, der schnell unkontrollierbar wird, da er sich durch den Wind schnell ausbreitet. Meiden Sie zudem Brandbeschleuniger. Eine weitere wichtige Regel: Die Unterlage rund um das Feuer muss feuerfest sein. Ein Feuer sollten Sie außerdem niemals unbeaufsichtigt lassen.
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Bußgelder drohen
Wer gegen ein Verbrennungsverbot oder gegen die allgemeinen Regelungen des Brandschutzes verstößt, dem droht ein Bußgeld, denn er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Geldbuße von 150 Euro für das Verbrennen von Brennnesseln im eigenen Garten verhängt.
Lagerfeuer
Am strengsten sind die behördlichen Auflagen für das Lagerfeuer: Es ist in der Regel tatsächlich nur dann erlaubt, wenn eine ausdrückliche Genehmigung der Gemeinde vorliegt. Ein Lagerfeuer, also jedwedes Feuer am Boden, egal welcher Größe, ist ohne diese gesonderte Genehmigung grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie also Ihren romantischen Abend unbedingt durchführen wollen, müssen Sie zuvor den Gang zur Behörde antreten.
Feuerschalen und Feuerkörbe
Etwas anders sieht es bei Feuerschalen und Feuerkörben aus: Bei ihnen handelt es sich im Sinne des Immissionsschutzrechts um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Vorausgesetzt, folgende Voraussetzung wird eingehalten: Die Feuerschale darf maximal einen Meter Durchmesser haben. Ein „Aber“ gibt es dabei allerdings auch, denn sie dürfen nur entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer“ verwendet werden. Erlaubt sind zudem nur bestimmte Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz oder gepresste Holzbriketts. Wenn Sie Ihre Feuerschale dazu nutzen, Abfälle zu verbrennen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie sich eine Feuerschale kaufen wollen, nehmen Sie ein Modell mit möglichst kleinen Zwischenräumen, so dass keine Glut hindurchfallen kann. Den Funkenflug kann man zudem durch einen Aufsatz reduzieren. Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch wichtig zu erwähnen: Wählen Sie für das Feuer einen nicht brennbaren und ebenen Platz im Garten aus, der auch keine Gegenstände in der Nähe hat, die leicht entflammen können.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, verboten. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern und auch in etlichen Kommunen verschiedene Ausnahmeregelungen. Hier wurden sogenannte Brenntage festgelegt, an denen Gartenbesitzer ihre organischen Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Umständen doch einäschern dürfen. Ankündigen, beantragen und genehmigen lassen müssen Sie Ihre Verbrennungs-Aktion aber auch an diesen Tagen dennoch – zumindest in den meisten Kommunen.
Ist die Genehmigung erteilt, müssen strenge Maßnahmen zur Sicherheit, zur Brandverhütung und auch zum Schutze der Nachbarn eingehalten werden. Dies betrifft die erlaubte Uhrzeit ebenso wie die Jahreszeit und die Witterungsbedingungen. Die Glut muss bis zur Dunkelheit erloschen sein und Mindestabstände müssen eingehalten werden. Entscheidend ist dabei auch, was konkret verbrannt wird. Wer Gartenabfälle wie Pflanzenteile oder Schnittgut verbrennt, muss auch die landesrechtlichen Vorschriften zur Brandverhütung beachten, die unter anderem einen gewissen Mindestabstand der Feuerstelle zu brennbaren und leicht entzündlichen Stoffen festlegen.
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