Blaues Gartenhaus
Praktisch und schön: ein Gartenhaus.

 

Wer ein Gartenhaus im eigenen Garten aufstellen möchte, der fragt sich oft, ob dafür eine Baugenehmigung vonnöten ist oder ob das Häuschen einfach so aufgestellt werden kann. Die Beantwortung dieser Frage kann nicht pauschal gegeben werden, weil es wie bei so manchen anderen Dingen auch immer auf die Gegebenheiten ankommt.

  • Auf die Größe kommt es an
  • Unterschiedliche Bestimmungen
  • Hohe Strafen drohen

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Vorschriften lesen oder einholen

Ein Gartenhaus kann vielseitig genutzt werden. Es kann zur Unterbringung der Gartengeräte und Möbel dienen, es kann als kleiner Aufenthaltsraum fungieren genauso auch als Büro oder Spielzimmer. Fertige Bausätze lassen sich im Baumarkt, im Fachhandel und über das Internet bekommen und lassen sich nach ein paar Tagen Arbeit bereits in Betrieb nehmen. Bevor solch ein Haus aber gekauft wird, ist es notwendig, die Vorschriften zu diesem Thema zu lesen oder sich mündlich einzuholen. Und diese variieren von Bundesland zu Bundesland.

Die Größe ist entscheidend

Grundsätzlich gilt in jedem Bundesland, dass ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Geregelt wird dies im Bauordnungsrecht. Hier kommt eine Tabelle, in der die einzelnen Größen aufgeführt werden, ab wann eine Genehmigung nötig ist. Unterschieden wird in Bebauungsgebiet und in Außenbereich. Bei den Außenbereichen handelt es sich um Bereiche, für die kein Bebauungsplan vorgesehen ist. Diese sogenannten Außenbereiche lassen sich häufiger außerhalb von Städten finden, und grundsätzlich gilt für sie, dass dort die Vorschriften strenger sind.

Hier kommt die Übersicht:

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Baden-Württemberg

Bebauungsgebiet:  über 40 m³ Raum

Außenbereich: über 20 m³ Raum

 

Bayern

Bebauungsgebiet: über 75 m³ Raum

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Berlin   

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Brandenburg

Bebauungsgebiet: über 75 m³ Raum

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Bremen 

Bebauungsgebiet: über 30 m³ Raum

Außenbereich: über 6 m³ Raum

 

Hamburg     

Bebauungsgebiet: über 30 m³ Raum

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Hessen 

Bebauungsgebiet: über 30 m³ Raum

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Mecklenburg-Vorpommern   

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Niedersachsen 

Bebauungsgebiet: über 40 m³ Raum

Außenbereich: über 20 m³ Raum

 

Nordrhein-Westfalen

Bebauungsgebiet: über 30 m³ Raum

Außenbereich: nur für Land- und Forstwirtschaft

 

Rheinland-Pfalz   

Bebauungsgebiet: über 50 m³ Raum

Außenbereich: über 10 m³ Raum

 

Saarland 

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Sachsen     

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Sachsen-Anhalt

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Schleswig-Holstein   

Bebauungsgebiet: über 30 m³ Raum

Außenbereich: über 10 m³ Raum

 

Thüringen   

Bebauungsgebiet: über 10 m² Grundfläche

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

 

Darüber hinaus gibt es aber noch einige weitere Vorschriften zu beachten. Soll das Gartenhaus mit Strom oder einer Heizung ausgestattet oder darin sogar eine Toilette eingerichtet werden, dann ist sehr häufig eine Baugenehmigung einzuholen. Entscheidend ist auch der Ort, wo das Gartenhaus aufgestellt werden soll. Soll es etwa direkt an der Grundstücksgrenze entstehen, muss der Bau ebenfalls genehmigt werden. Gleiches gilt auch für den Fall, wenn das Haus höher als drei Meter ist.

Auskunft einholen

Damit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind, sollten Sie das Bauamt, die Stadtverwaltung oder das Bürgerbüro Ihrer Gemeinde kontaktieren, um sich dort über die örtlichen Bestimmungen zu informieren. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass die Errichtung eines Gartenhauses komplett untersagt wird, weil das Wohnhaus bereits zu groß ist und zu viel Platz vom Grundstück einnimmt. Für die Baugenehmigung gilt es, eine Skizze des Bauvorhabens mit einzureichen, aus der die genauen Maße des Hauses hervorgehen. Bei selbstgebauten Häusern muss oft auch die Statik nachgewiesen werden. Wie hoch die Kosten für die Genehmigung ausfallen, hängt wiederum von Bundesland zu Bundesland ab. In jedem Fall müssen Sie aber mit ein paar Hundert Euro rechnen.

Hohe Bußgelder

Wem ein Schwarzbau bei einem Gartenhausbau nachgewiesen wird, dem drohen unangenehme Konsequenzen. In den meisten Fällen sind es Nachbarn, mit denen man sich nicht so gut versteht, die gerne einmal einen „heißen Tipp“ loswerden wollen. Es drohen ein Nachgenehmigungsverfahren, ein Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar eine Abbruchverfügung. Und dann können die Kosten schnell mehrere Tausend Euro betragen. Von daher sollte ein Gang zu den örtlichen Behörden in jedem Fall vorgenommen werden.




 

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