Eine schöne Weihnachtsbeleuchtung gehört für viele Menschen rund um die Festtage einfach dazu. Doch was gilt es bei einer solchen zu beachten? Wir verraten es in den folgenden Zeilen.

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Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen

Wenn es auf Weihnachten zugeht, schmücken viele Menschen ihre Fenster und Dachfirsten sowie Bäume im Garten mit weihnachtlichen Lichterketten. Dazu gesellen sich inzwischen auch lebensgroße Weihnachts- oder Schneemänner sowie ganze Rentierschlitten. Grundsätzlich gibt es keine strengen gesetzlichen Vorgaben, was die private Weihnachtsdekoration betrifft. Trotzdem sollte jeder versuchen, Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen. So sollte in jedem Fall alles, was leuchtet, ab 22 Uhr ausgeschaltet werden, damit auch jeder in der Nachbarschaft seine Nachtruhe findet. Dies schont zusätzlich auch noch den Geldbeutel.

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Keinen Gemeinschaftsstrom verwenden

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und weihnachtlich mit elektrischer Beleuchtung das Haus oder den Vorgarten illuminieren möchte, der sollte wissen, dass kein gemeinschaftlicher Strom dafür genutzt werden darf. Also können keine Steckdosen im Hausflur, im gemeinschaftlichen Keller oder außen am Haus dafür angezapft werden. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn alle Miteigentümer oder Mieter einverstanden sind, dass der Strom auf alle umgelegt wird. Wer möchte, der kann in einer intakten Hausgemeinschaft natürlich gerne darüber sprechen, wie eine gemeinschaftlich organisierte Weihnachtsdekoration aussehen könnte. Wichtig bei der Dekoration ist auch darauf zu achten, keine Rettungswege oder Feuerschutztüren zu blockieren.

Den eigenen Balkon oder die Tür dekorieren

Selbstverständlich ist es erlaubt, den eigenen Balkon oder auch die Haustür zu dekorieren. Wichtig bei der Anbringung von Weihnachtsdekoration ist nur, dass diese ordentlich gesichert ist. Da auch hierzulande die Stürme immer häufiger werden und an Intensität zunehmen, sollte beispielsweise ein Rentierschlitten auf dem Dach ordentlich gesichert sein. Wenn er bei einem Sturm vom Haus stürzt, kann er ein Auto beschädigen oder auch einen Menschen verletzen. Beides kann unangenehme Folgen haben.

Nicht bei Frost schmücken

Lichterketten oder ähnliche Dinge, sollten nicht bei Frost an Zweigen von Bäumen und Sträuchern angebracht werden, weil diese dann brechen könnten. Beim Kauf der Beleuchtung für außen sollte darauf geachtet werden, dass sie die GS-Kennzeichnung IP 44 aufweist, was ihr eine Wetterfestigkeit bei Regen und Schnee bescheinigt. Auch die Steckdosen im Außenbereich sollten in jedem Fall wassergeschützt sein, sonst kann es zu einem Kurzschluss kommen.

Mit der Weihnachtsbeleuchtung nicht übertreiben

Eine schöne Weihnachtsbeleuchtung hat sich bei uns fest als Tradition etabliert und bringt so manches Mal auch ein schönes Licht in die kalte Jahreszeit. Im Zeitalter von einem steigenden Umweltbewusstsein gilt aber auch hier, dass manchmal weniger mehr sein kann. Zum einen wirken wenige bewusst gesetzte Lichtakzente häufiger schöner als ein großes buntes Durcheinander, zum anderen sind Lichterketten und Co. oft große Stromfresser. So gibt es Hausbesitzer, die ihre Häuser und Gärten in solch einem Maße mit Lichteffekten ausgestattet haben, sodass ihr Stromverbrauch im Dezember höher als im gesamten Jahr ist. Wie sich ein Garten auch auf andere Art und Weise schön schmücken lässt, das verraten wir in im Artikel „Weihnachtliche Dekorationstipps für den Garten“.




 

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