Quietscheenten in einer mit Wasser gefüllten Schale
Gerade im Sommer sehnen sich viele nach einer Entspannung in einem kühlen Nass.

 

Manch einer kennt es noch aus der eigenen Kindheit: das Gefühl, trotz des Wohnens in einer Stadtwohnung irgendwie im „Freien“ zu sein, da man auf dem eigenen Balkon im Planschbecken planschen durfte. Der Vater blies mit einem Blasebalg das Planschbecken auf, ließ dann über einen langen Schlauch das Wasser ein, und man selbst genoss das kühle Nass und spritzte mit großem Vergnügen auch mal die Eltern oder Großeltern nass. Und heute? Findet man auf Balkonen bisweilen immer noch ein Planschbecken, aber auch einen Jacuzzi oder einen modernen Aufstell-Pool, wenngleich zumeist in kleiner Form.

  • Die Statik überprüfen
  • Mit dem Nachbar und dem Vermieter Rechtliches klären
  • Tipps zum Ablassen des Wassers

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Erlaubt ist es, aber…

Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist der Badespaß auf dem eigenen Balkon und auch auf der Terrasse erlaubt, sofern der Mietvertrag oder auch eine etwaige Hausordnung nichts anderes aussagen – allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein ganz wichtiger Faktor sind dabei die Nachbarn: Wenn mehrere Kinder mit hohem Lautstärkepegel dem Badespaß frönen, kann es durchaus passieren, dass der eine oder andere Hausbewohner alles andere als begeistert davon ist, speziell in der Mittagszeit. Auch kann es leicht passieren, dass Wasser nicht nur auf den eigenen Balkon spritzt, sondern auch vom Balkon auf andere Flächen heruntertropft.

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An die Nachbarn denken

Besonders dumm ist es, wenn der „Untermieter“ gerade an einem Notebook sitzt oder am Handy spielt; wenn die Geräte etwas abbekommen, werden Sie selbstredend haftbar gemacht. Letzterem sollten Sie vorbeugen, indem sie den Bereich ordentlich abdichten. Für beide Fälle gilt indes: den Nachbar vorher Bescheid zu sagen, was man vorhat, ist sicherlich kein Fehler; und sollte dann tatsächlich mal ein Malheur passiert sein, ist eine Entschuldigung angebracht. Die Haftungsfrage ist auf alle Fälle ein großes Thema: Wer auf Nummer sicher gehen will, baut den eigenen Pool am besten mit in die Hausratversicherung ein. 

Ganz wichtig: die Statik

Bevor Sie den Entschluss fassen, sich auf den Balkon einen Aufstell- oder einen Whirlpool zuzulegen, sollten Sie sich unbedingt ein paar Gedanken über die Statik machen, besser noch: diese prüfen. Erlaubt ist in der Regel eine Tragelast von 500 Kilogramm pro Quadratmeter, zumindest bei Neubauten; bei Altbauten kann dies deutlich weniger sein. Angesichts dessen, dass ein Whirlpool bis zu 800 Litern fasst, kann die Belastungsgrenze schnell erreicht und auch übertroffen werden – zumal, wenn sich zwei Personen darin befinden. Die Folgen wären fatal. Wer also mit einer derartigen Anschaffung liebäugelt, sollte die Gewichtsthematik mindestens gründlich durchdenken. Besser wäre es noch, einen Statiker mit der Überprüfung zu beauftragen. Bei einem vollen Planschbecken ist es nicht ganz so bedenklich, aber auch hier gilt: Eine ordentliche Berechnung der Verhältnisse macht Sinn – gerade, wenn sich plötzlich fünf oder sechs Kinder im Becken tummeln.

Einbauen oder aufstellen?

Sind die rechtlichen Fragen geklärt, die Nachbarn informiert und auch die Statik geprüft, bleibt immer noch die Frage: Stelle ich mir einen Pool auf oder baue ich einen ein? Gegen den Ein- oder Anbau eines Pools spricht das Gewicht (siehe oben) – der Balkon muss schon sehr stabil und sehr gut gebaut sein. Der Aufstell-Pool ist also die deutlich bessere Lösung. Dabei gibt es auch verschiedene Typen: den flexiblen Popup-Swimmingpool etwa, der aus einer Folie besteht, die man über ein stabiles Gestell spannt; den Whirlpool (auch als Jacuzzi geläufig), der als die moderne Lifestyle-Variante des Pools gilt, der aber richtig Platz in seinem direkten Umfeld braucht. Und natürlich: etwas stabilere Formen des aus der Kindheit bekannten „Planschbeckens“ – in den unterschiedlichsten Varianten mit allen nur möglichen Finessen.

Obacht beim Leeren des Beckens

Obacht ist auch beim Entleeren des Beckens geboten: Vielerorts wird dies über die Dachrinne praktiziert, was aber problematisch ist, da das „Brauchwasser“ des Pools nicht zu jeder Entwässerungsanlage passt. Besser ist es, sich dafür eine Pumpe anzuschaffen und das Wasser über einen Schlauch in die eigene Badewanne abzuführen.




 

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Dieser Beitrag hat einen Kommentar.

  1. Rolf

    Ich träume schon lange von einem Haus, da ich schon immer einen kleinen Pool haben wollte. Doch nun zu wissen, dass dies auch in der Eigentumswohnung bzw. in der Wohnung möglich ist, ist sehr erfreulich. Ich werde jedenfalls demnächst meine Nachbarn fragen um diese vorzuwarnen. Danke!

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