Eine Kleingarten-Laube
Eine Kleingarten-Laube

 

Viele kennen es noch aus ihrer Kindheit: das Übernachten auf der Parzelle. Was für die Kleinsten mit Abenteuerlust verbunden war, bedeutete für die Eltern in der Regel einen großen Erholungswert – Aufwachen nicht in den üblichen heimischen vier Wänden, sondern in der Nähe der Natur. Auch heute wird das Übernachten in den Kleingärten natürlich noch praktiziert. Es bleibt aber die Frage: Darf man das eigentlich?

  • Das Bundeskleingartengesetz
  • Die Vereinssatzung
  • Die richtigen Gegebenheiten

Der Begriff Parzelle

Woher kommt der Begriff eigentlich und was bedeutet er wörtlich? Er kommt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich „Stücken“ oder „Grundstück“; im Deutschen steht er für die „kleinste im Grundbuch eingetragene Einheit vermessenen Baulandes“.




So sind die Regeln

Wenn Ihr Gartenhäuschen auf dem eigenen Grundstück steht, können Sie darin übernachten, wann immer und wie oft Sie es wollen; es ist Ihr Grundstück, Ihr Häuschen, da können Sie tun und lassen, was sie wollen. Haben Sie allerdings ein Häuschen, die in einer Kleingartenanlage steht, sieht es anders aus. Diese Kleingartenanlagen – in der Regel Pachtgärten oder auch Vereinsgärten – unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und gelten als „öffentliches Grün“. Als solches werden sie in erster Linie zur kleingärtnerischen Nutzung, aber eben auch zur Erholung verpachtet. Heißt konkret: Eigentlich sollen sie nicht als Wohnraum genutzt werden, der Passus der Erholung erlaubt aber das gelegentliche Übernachten durchaus – ebenso wie den Urlaub. Zumindest im Normalfall ist das so.

Vereinssatzung studieren!

Setzen Sie sich gründlich mit der Vereinssatzung auseinander, bevor Sie das erste Mal übernachten: Es gibt nämlich durchaus Vereine, die das Übernachten komplett untersagen, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Manche Vereinsoberen lassen sich aber auch gerne auf Regelungen ein, die das Übernachten eben doch in Ausnahmefällen erlauben – nämlich dann, wenn Sie sich besonders engagieren. In jedem Fall sollten Sie in direkten Kontakt mit den Verantwortlichen treten, bisweilen weicht die Wirklichkeit von der Satzung ab und es herrscht das Prinzip „Wo kein Kläger, da auch kein Richter.“ Hüten sollte man sich allerdings in diesen Fällen vor größeren Investitionen.

Das brauchen Sie

Wenn die Grundlagen für die Übernachtung im Gartenhäuschen gegeben sind, sollten Sie prüfen, ob alle Notwendigkeiten vorhanden sind – zuvorderst muss natürlich genügend Platz vorhanden sein, um die Übernachtung zu gewährleisten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie mit Ihren Kindern übernachten wollen. Außerdem: Ein Stromanschluss ist sinnvoll, um für Licht und andere Annehmlichkeiten zu sorgen, ebenso eine Toilettenmöglichkeit. Wenn wie in manchen Kleingartenanlagen kein Anschluss möglich ist, tut es manchmal auch eine Camping-Ausstattung – also quasi Taschenlampe und Schüsseln. Wenn Sie vorhaben, nicht nur im Sommer, sondern auch in kälteren Jahreszeiten im Gartenhäuschen zu nächtigen, sollte die Wände idealerweise eine dickere Stärke haben, sonst wird es schnell kalt. Gute Dienste tun – bei vorhandenem Stromanschluss – hier eine kleinerer Elektro-Heizkörper und – falls der Stromanschluss eben nicht vorhanden ist – ein dicker, hochwertiger Schlafsack.




Die Bettenfrage

Stellen Sie ein festes Bett auf, müssen Sie fortan mit Einschränkungen leben, was den Platz in ihrem Häuschen betrifft. Beschäftigen Sie sich also sehr intensiv mit der „Bettenfrage“, vor allem, wenn Sie vorhaben, mit der ganzen Familie zu übernachten! Alleine oder auch zu zweit ist es meistens problemlos möglich, ein oder zwei schmale Betten in der Laube unterbringen; vorausgesetzt, das Häuschen hat nicht nur die Größe eines Schuppens. Wollen Sie auch Ihre Kinder unterbringen, sind Etagenbetten oder zusammenklappbare Liegen praktische Optionen. Das Wichtigste: Grundsätzlich erlaubt sind Betten in den Häuschen, auch in jenen, die zu Kleingartenanlagen gehören. Denn selbst wenn das Übernachten untersagt ist (siehe oben) muss sich der Kleingartenfan ja auch einmal ordentlich ausruhen dürfen.

Der Schlafboden

Es gibt auch Gartenhäuser mit einem so genannten Schlafboden – hierbei wird der Raum genutzt, der bei Gartenhäusern mit Satteldach im Giebelbereich entsteht. Er wird gerne als Schlafbereich für die Kinder verwendet.

 

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