Ist der Winter erst einmal da, kommt es immer wieder auch zu Schnellfall und zur Bildung von Glatteis. Damit jeder sicheren Fußes durch die Gegend kommen kann, gibt es in Deutschland eine Räumpflicht. Doch wer muss räumen, und was passiert, wenn nicht geräumt wurde und jemand auf dem Schnee oder Glatteis verunglückt? Die nachfolgenden Zeilen geben Aufschluss darüber.
- Der Schneeschieber von Freund Victoria hat einen Aluminiumstiel und ist besonders leicht und handlich
- Durch das leichte Schaufelblatt und den Aluminium-Stiel wird das Schneeräumen zum Kinderspiel
- Die Schaufel hat ein rippenverstärktes Blatt mit einem hohen Seitenrand und einer Flüsterkante, die ein leises Schnee räumen garantiert
- Weitere Details: Blattmaße 50x35 cm / Gesamtlänge 125 cm / Aluminiumstiel mit D-Griff / aufgebogener Seitenrand
- Im Lieferumfang ist eine Schaufel mit Stiel enthalten
Die Pflicht liegt zunächst beim Hauseigentümer
In der Regel ist der Hauseigentümer in der Pflicht, den Gehweg vor seinem Grundstück zu räumen. Und zwar auf einer Breite, auf der zwei Menschen ohne Probleme aneinander vorbeigehen können. Die Schneeräumpflicht gilt an allen Tagen in der Woche. Von montags bis samstags müssen die Gehwege von sieben Uhr in der Früh bis acht Uhr am Abend ohne Gefahr zu betreten sein. Am Sonntag gilt das Gleiche in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. In jedem Fall ist also frühes Aufstehen angesagt. Schneit es im Laufe des Tages weiter oder erneut, muss abermals zur Schaufel gegriffen und geräumt werden. Allerdings gilt beim Schneeräumen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Niemand wird bei andauerndem Schneefall dazu gezwungen, permanent zu räumen. Es ist erlaubt, so lange abzuwarten, bis es aufgehört hat zu schneien. Wer große Flächen zu räumen hat, bekommt für das Räumen eine ebenfalls verhältnismäßige Zeit eingeräumt, um die Arbeit zu erledigen.
- TÜV geprüft , EN 12620:2002+A1:2008, EN 13139:2002. VERSAND NUR INNERHALB VON DEUTSCHLAND !!!!
- gewaschener feiner Quarzsand. Körnung 0 bis 2 mm
- keimfreier Spielsand. Natürliche Gesteinskörnung. Gerundete Körnung 2-fach gesiebt
- Streusand ist ein salzfreier natürlicher Rohstoff und dient als Streumittel für Wege, Einfahrten und Straßen.
- Made in Germany !!!
Streuen bei Glätte
Ebenfalls ist es Pflicht, dass bei Glätte gestreut wird. Empfohlen werden dazu Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz ist schlecht für die Umwelt, und daher völlig zurecht in vielen Gemeinden verboten.
Pflichten können übertragen werden
Kann der Hauseigentümer seiner Streupflicht nicht nachkommen, kann er diese auch einem Mieter, einer Hausverwaltung oder einem Winterdienst übertragen. Allerdings muss der Hausbesitzer weiterhin Sorge dafür tragen, dass der Räumpflicht nachgekommen wird.
Räumpflicht besser nicht vernachlässigen
Viele Hausbesitzer setzen darauf, dass der Schnee schnell wieder wegtaut und kommen ihrer Räumpflicht nicht nach. Sollte dann aber ein Passant ausrutschen und sich dabei verletzten, dann kann dies für den Hausbesitzer teuer werden. So kann er für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall haftbar gemacht werden. Wer Pech hat, der kann auch von der Gemeinde oder der Stadt zu einem Bußgeld verdonnert werden. Dieses kann im schlimmsten Fall bis zu 5000 Euro betragen. Wer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann bei der Verletzung der Räumpflicht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie eventuelle Kosten für einen Prozess mit dieser abdecken, bei einem erhobenen Bußgeld springt sie allerdings nicht ein. Von daher sollte also jeder die Räumpflicht ernst nehmen. Schließlich möchte man ja auch nicht vor einem anderen Grundstück verunglücken und sich selbst einen Schaden zuziehen.
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